Genehmigungen für eine Feuershow in Bayern
Was rechtlich erforderlich ist, welche Behörden zuständig sind und warum Sie sich darum keine Gedanken machen müssen – Feuershow.bayern übernimmt das vollständig.
Wichtig: Standard-Feuershows mit Feuerartistik (ohne pyrotechnische Erzeugnisse) sind in den meisten Fällen genehmigungsfrei. Behördliche Genehmigungen sind primär für den Einsatz von Bühnenpyrotechnik erforderlich – den wir auf Wunsch zusätzlich anbieten.
Wer darf eine Feuershow durchführen?
In Deutschland ist die Durchführung professioneller Bühnenpyrotechnik klar geregelt. Nur staatlich geprüfte Bühnen-Pyrotechniker dürfen diese Leistung legal erbringen.
§ 23 SprengG
Das Sprengstoffgesetz regelt die Befähigung für den Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen. Für Bühnenpyrotechnik ist ein staatliches Befähigungszeugnis Pflicht.
Rechtliche GrundlageIHK-Zertifizierung
Christian Beinhölzl absolvierte die Ausbildung bei der fp-media GmbH und wurde 2009 durch die IHK München geprüft und zertifiziert. Dieser Nachweis ist auf Anfrage erhältlich.
IHK München · seit 2009Vollständiger Genehmigungsservice
Feuershow.bayern übernimmt alle Genehmigungen für Ihre Veranstaltung – von der Antragstellung bei der zuständigen Behörde bis zur Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr.
Inklusive im AngebotWelche Behörden sind zuständig?
Je nach Art der Veranstaltung und dem Einsatzort sind unterschiedliche Behörden einzubinden. Feuershow.bayern koordiniert dies vollständig.
Kreisverwaltungsbehörde
Landratsamt oder Stadtverwaltung – zuständig für die Genehmigung der pyrotechnischen Maßnahme gemäß SprengG.
Örtliche Feuerwehr
Information und Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr – sowohl Freiwillige als auch Berufsfeuerwehr je nach Gemeinde.
Ordnungsamt / Veranstaltungsbehörde
Bei öffentlichen Veranstaltungen ggf. zusätzlich involviert – besonders bei Stadtfesten, Festivals und Veranstaltungen auf öffentlichem Grund.
Grundstückseigentümer / Location
Schriftliche Genehmigung des Eigentümers oder Betreibers der Location ist ebenfalls erforderlich – Feuershow.bayern klärt dies gemeinsam mit Ihnen.
Österreichische Behörden
Bei Veranstaltungen in Österreich (Salzburg, Tirol, Wien) gelten das österreichische Pyrotechnikgesetz und lokale Behörden. Feuershow.bayern kennt die Anforderungen aus jahrelanger Praxis.
Fristen & Vorlaufzeit
Empfohlen: mindestens 4–8 Wochen vor der Veranstaltung. Feuershow.bayern initiiert den Prozess direkt nach Vertragsschluss – ohne dass Sie sich darum kümmern müssen.