Genehmigungen für eine Feuershow in Bayern

Was rechtlich erforderlich ist, welche Behörden zuständig sind und warum Sie sich darum keine Gedanken machen müssen – Feuershow.bayern übernimmt das vollständig.

Wichtig: Standard-Feuershows mit Feuerartistik (ohne pyrotechnische Erzeugnisse) sind in den meisten Fällen genehmigungsfrei. Behördliche Genehmigungen sind primär für den Einsatz von Bühnenpyrotechnik erforderlich – den wir auf Wunsch zusätzlich anbieten.

Staatl. zertifiziert seit 2009 Genehmigungen inklusive Vollständiger Behördenservice

Wer darf eine Feuershow durchführen?

In Deutschland ist die Durchführung professioneller Bühnenpyrotechnik klar geregelt. Nur staatlich geprüfte Bühnen-Pyrotechniker dürfen diese Leistung legal erbringen.

§ 23 SprengG

Das Sprengstoffgesetz regelt die Befähigung für den Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen. Für Bühnenpyrotechnik ist ein staatliches Befähigungszeugnis Pflicht.

Rechtliche Grundlage

IHK-Zertifizierung

Christian Beinhölzl absolvierte die Ausbildung bei der fp-media GmbH und wurde 2009 durch die IHK München geprüft und zertifiziert. Dieser Nachweis ist auf Anfrage erhältlich.

IHK München · seit 2009

Vollständiger Genehmigungsservice

Feuershow.bayern übernimmt alle Genehmigungen für Ihre Veranstaltung – von der Antragstellung bei der zuständigen Behörde bis zur Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr.

Inklusive im Angebot

Welche Behörden sind zuständig?

Je nach Art der Veranstaltung und dem Einsatzort sind unterschiedliche Behörden einzubinden. Feuershow.bayern koordiniert dies vollständig.

Kreisverwaltungsbehörde

Landratsamt oder Stadtverwaltung – zuständig für die Genehmigung der pyrotechnischen Maßnahme gemäß SprengG.

Örtliche Feuerwehr

Information und Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr – sowohl Freiwillige als auch Berufsfeuerwehr je nach Gemeinde.

Ordnungsamt / Veranstaltungsbehörde

Bei öffentlichen Veranstaltungen ggf. zusätzlich involviert – besonders bei Stadtfesten, Festivals und Veranstaltungen auf öffentlichem Grund.

Grundstückseigentümer / Location

Schriftliche Genehmigung des Eigentümers oder Betreibers der Location ist ebenfalls erforderlich – Feuershow.bayern klärt dies gemeinsam mit Ihnen.

Österreichische Behörden

Bei Veranstaltungen in Österreich (Salzburg, Tirol, Wien) gelten das österreichische Pyrotechnikgesetz und lokale Behörden. Feuershow.bayern kennt die Anforderungen aus jahrelanger Praxis.

Fristen & Vorlaufzeit

Empfohlen: mindestens 4–8 Wochen vor der Veranstaltung. Feuershow.bayern initiiert den Prozess direkt nach Vertragsschluss – ohne dass Sie sich darum kümmern müssen.

Häufige Fragen zu Genehmigungen & Recht

Professionelle Feuershows mit Bühnenpyrotechnik dürfen in Deutschland nur von staatlich geprüften Bühnen-Pyrotechnikern durchgeführt werden, die gemäß § 23 SprengG befähigt sind. Christian Beinhölzl hält dieses Zertifikat seit 2009 (IHK München).
In der Regel: Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder Stadtverwaltung) und örtliche Feuerwehr. Bei öffentlichen Veranstaltungen ggf. auch Ordnungsamt. Feuershow.bayern übernimmt die gesamte Kommunikation.
Typischerweise 2–6 Wochen, je nach Behörde und Umfang der Veranstaltung. Wir empfehlen, spätestens 8 Wochen vor der Veranstaltung mit der Planung zu beginnen.
Der Genehmigungsservice ist bei Feuershow.bayern im Angebot enthalten – es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Sie. Eventuelle Behördengebühren werden transparent ausgewiesen.
Ja. Feuershow.bayern ist regelmäßig in Österreich tätig und kennt die österreichischen Genehmigungsanforderungen (Pyrotechnikgesetz) aus jahrelanger Praxis. Auch hier übernehmen wir die Behördenkommunikation.

Genehmigungen? Kümmern wir uns.

Stellen Sie Ihre unverbindliche Anfrage – Feuershow.bayern übernimmt alle behördlichen Schritte. Sie konzentrieren sich auf Ihre Veranstaltung.